In der
letzeten Woche bekam unsere Redaktion
einige Anfragen zum Thema,Erotikseiten
und deren Vergütungen.Hierzu
haben wir folgendes zu berichten
:
Wenn sich ein User in ein erotisches Partnerprogramm
einkauft und der Betrag von seinem Konto oder der Kreditkarte
abgebucht wird,so geht der User einen Kaufvertrag ein
und ist nicht berechtigt,ohne vorher mit dem Anbieter
des Programms zu sprechen,den Betrag einfach zurückzubuchen.Oft
ist es so,das ein User von der Erotikseite,auf der
er sich eingeloggt hat,etwas mehr erwartet hat und
daher enttäuscht aber auch sauer ist.Man sollte
in so einem Fall darüber nachdenken,ob es sich
hier um einen bewusste Irreführung seitens des
Anbieters handelt,oder ob es einfach bloß nicht
jedem User recht gemacht werden konnte.
Auf
jeden Fall sollte man es
sich überlegen,bevor
man das Geld zurückgehen
lässt,das die Anbieter
anschliessend ein
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Mahnverfahren
gegen den User eröffnen,das
eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
wegen vorsätzlichen Betrugs
und Leistungserschleichung,aber
auch das Beauftragen eines
Inkasso - oder Anwaltsbüro,zur
Folge hat.
In diesem Fall bekommt der Anbieter Recht und der User
muss ein Vielfaches der ursprünglichen Summe zahlen.
Handelt es sich um einen Betrug,bei dem einfach jemand
die Daten eines Dritten angegeben hat und es wurde
dann einfach Geld von jemand Anderem abgebucht,so sollte
sich der Geprellte erst mit dem Anbieter der den Betrag
abgebucht hat,in Verbindung setzen,damit dieser der
Sache anhand der IP Adresse auf den Grund gehen kann.In
jedem Fall bekommt der Geprellte User sein Geld zurück überwiesen
und hat keine zusätzlichen Kosten.
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